Rechtsprechung
BGH, 01.02.2023 - 5 StR 498/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 83h IRG
Verstoß gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz (Auslieferung; fehlende Bewilligung; Einbeziehung der Freiheitsstrafe): - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 46a Nr. 2 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 242 Abs. 1 StGB, § 50 StGB, Art. 83h Abs. 1 IRG, § 83h Abs. 2 Nr. 3 IRG, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Bewilligung der Auslieferung für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewilligung der Auslieferung für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 17.03.2021 - 240 Js 13252/19
- LG Berlin, 15.09.2022 - 282 Js 771/19
- LG Berlin, 15.09.2022 - 515 KLs 11/22
- BGH, 01.02.2023 - 5 StR 498/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.06.2014 - 1 StR 218/14
Europäischer Haftbefehl (Einbeziehung von anderen als im Haftbefehl genannten …
Auszug aus BGH, 01.02.2023 - 5 StR 498/22
Etwas Anderes folgt auch nicht aus dem Umstand, dass die Vollstreckung der durch das Amtsgericht Heidelberg verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden war; ein Anwendungsfall der Ausnahmeregelung des § 83h Abs. 2 Nr. 3 IRG liegt insoweit nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14 -, Rdnr. 8). - BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20
Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch
Auszug aus BGH, 01.02.2023 - 5 StR 498/22
Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf daher nicht zur Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 562/20, StV 2021, 643). - BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86
Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls
Auszug aus BGH, 01.02.2023 - 5 StR 498/22
Daher kann dahinstehen, ob eine solche Milderungsmöglichkeit überhaupt noch in Betracht kam, nachdem der vertypte Milderungsgrund bereits zur Verneinung eines besonders schweren Falls herangezogen worden war (vgl. zur Anwendung des § 50 StGB bzw. des dort normierten Rechtsgedankens in solchen Fällen bereits BGH, Urteil vom 7. August 1990 - 1 StR 310/90; Beschluss vom 27. Februar 1986 - 1 StR 31/86, NJW 1986, 1699). - BGH, 07.08.1990 - 1 StR 310/90
Belastender Rechtsfehler - Günstigere Gestaltung des Regelstrafrahmens wegen …
Auszug aus BGH, 01.02.2023 - 5 StR 498/22
Daher kann dahinstehen, ob eine solche Milderungsmöglichkeit überhaupt noch in Betracht kam, nachdem der vertypte Milderungsgrund bereits zur Verneinung eines besonders schweren Falls herangezogen worden war (vgl. zur Anwendung des § 50 StGB bzw. des dort normierten Rechtsgedankens in solchen Fällen bereits BGH, Urteil vom 7. August 1990 - 1 StR 310/90; Beschluss vom 27. Februar 1986 - 1 StR 31/86, NJW 1986, 1699).
- BGH, 19.07.2023 - 2 StR 46/22
Spezialitätsgrundsatz; Einbeziehung in Gesamtfreiheitsstrafe.
Der Bundesgerichtshof hat sich - soweit ersichtlich - in zahlreichen Entscheidungen bisher nur mit der Konstellation befasst, dass unter Nichtbeachtung des Spezialitätsgrundsatzes aus einer an sich nachträglich einzubeziehenden Vorstrafe rechtsfehlerhaft eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wurde (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2023 - 5 StR 498/22, juris Rn. 3; vom 24. Februar 2022 - 6 StR 48/22, NStZ-RR 2022, 154; Senat…, Beschluss vom 28. August 2019 - 2 StR 25/19, juris Rn. 6;… BGH, Beschlüsse vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, juris Rn. 5;… vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, BGHR IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1 Spezialitätsgrundsatz 3; vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100).